Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke in Deutschland. Wer dort eingetragen ist, ist rechtlich gesehen der Eigentümer. Beim Hauskauf ist ein Blick ins Grundbuch Pflicht.
Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
Jedes Grundbuchblatt besteht aus drei Abteilungen:
Bestandsverzeichnis (BV)
Hier steht, welche Grundstücke und Gebäude zum Grundbuchblatt gehören: Gemarkung, Flur, Flurstücknummer, Fläche und Nutzungsart. Prüfe, ob das tatsächlich dem entspricht, was du kaufst.
Abteilung I — Eigentümer
Wer ist der rechtmäßige Eigentümer? Stimmt das mit dem Verkäufer überein? Gibt es Miteigentümer (z.B. Erbengemeinschaft), die alle zustimmen müssen?
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen
Hier stehen Rechte Dritter, die auf dem Grundstück lasten — zum Beispiel:
- Wohnrecht: Eine Person darf lebenslang in der Immobilie wohnen — auch nach dem Verkauf
- Wegerecht: Nachbarn dürfen das Grundstück betreten/befahren
- Nießbrauch: Jemand anderes darf die Erträge des Grundstücks nutzen
- Baulast: Beschränkungen für die Bebauung
- Vorkaufsrecht: Gemeinde oder Nachbar darf zuerst kaufen
Einträge in Abteilung II gehen beim Kauf meist auf den Käufer über — außer sie werden gelöscht. Klär das vor dem Notartermin!
Abteilung III — Grundpfandrechte
Hier stehen Hypotheken und Grundschulden der Banken. Wenn der Verkäufer noch ein Darlehen auf dem Haus hat, steht die Bank des Verkäufers hier eingetragen. Diese Grundschuld muss vor oder beim Kauf gelöscht werden — das regelt der Notar.
Wie bekommst du Einsicht ins Grundbuch?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Du brauchst ein "berechtigtes Interesse" — als ernsthafter Kaufinteressent hast du das. Bitte den Verkäufer um einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate). Oder beantrage ihn selbst beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt.
Einträge in Abt. II werden gerne kleingeredet — "Das ist nur ein altes Wegerecht, das stört nicht." Hol dir immer eine rechtliche Einschätzung bevor du unterschreibst. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht kann den Wert einer Immobilie massiv reduzieren.