Ein Grundstück ohne sorgfältige Prüfung zu kaufen, ist ein erhebliches Risiko. Unentdeckte Altlasten, fehlende Erschließung oder ein einschränkender Bebauungsplan können den Wert des Grundstücks massiv mindern.
Bebaubarkeit und Baurecht
- Bebauungsplan beim Bauamt einsehen (Was darf gebaut werden?)
- Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) notieren
- Maximal erlaubte Geschossanzahl und Dachart prüfen
- Baugrenzen und Baulinien im Lageplan markieren
- Abstandsflächen zu Nachbarn ermitteln
- Liegt kein Bebauungsplan vor: Zulässigkeit nach § 34 BauGB prüfen
Erschließung und Infrastruktur
- Ist das Grundstück voll erschlossen? (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Straße)
- Erschließungsbeitragsbescheid vorhanden oder noch offen?
- Straßenausbaubeitrag (KAG) in Gemeinde möglich?
- Trinkwasser- und Abwasseranschluss wo genau?
- Entfernung zur Kanalisation klären
Boden und Umwelt
- Altlastenregister der Gemeinde einsehen
- Bodengutachten in Auftrag geben (500–2.000 €)
- Grundwasserstand prüfen (Kellerplanung abhängig!)
- Hochwasserrisiko prüfen (ZÜRS-Zone, Hochwasserkarte)
- Kampfmittelabfrage beim zuständigen Kampfmittelräumdienst
- Hangneigung und Erosionsrisiko einschätzen
Grundbuch und Lasten
- Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate) anfordern
- Baulastenverzeichnis beim Bauamt einsehen
- Wegerechte, Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten notieren
- Eigentumsnachweis: Ist der Verkäufer wirklich Eigentümer?
- Grundschulden eingetragen? Löschung vor Kauf sicherstellen
Lage und Umgebung
- Sonnenlauf und Ausrichtung des Grundstücks prüfen (S/SW = optimal)
- Nachbarbebauung: Was steht oder kommt neben dem Grundstück?
- Lärm: Straße, Bahn, Gewerbe, Schule in der Nähe?
- Flächennutzungsplan: Welche Nutzung ist für benachbarte Flächen geplant?
Das kostet die Prüfung: Bodengutachten 500–2.000 €, Grundbuchauszug ca. 10–20 €, Bebauungsplan kostenlos beim Bauamt. Diese Investition kann vor einem Verlust von Zehntausenden Euro schützen.
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Häufige Fragen
Die wichtigsten Punkte: Bebauungsplan (Was darf gebaut werden?), Erschließungsstatus, Bodengutachten (Altlasten, Tragfähigkeit), Grundbuch (Lasten, Wegerechte) und Hochwasserrisiko.
Ein einmaliger Beitrag, den die Gemeinde vom Grundstückseigentümer für die Herstellung der öffentlichen Erschließung (Straße, Kanal, Beleuchtung) erhebt. Er kann mehrere tausend Euro betragen.
Immer, wenn unklar ist, ob das Grundstück belastet oder schwer bebaubar ist. Besonders bei: ehemaligem Gewerbegelände, auffälligem Preis, Senken oder Verfüllungen, und wenn die Bank es verlangt.