Notarkosten beim Hauskauf sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt — der Notar darf weder mehr noch weniger verlangen. Typisch fallen für Käufer 1,0–1,5 % des Kaufpreises an.
Was macht der Notar beim Hauskauf?
Der Notar ist beim deutschen Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Er ist neutraler Amtsträger — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung:
- Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch (sichert den Käufer ab)
- Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
- Eintragung der Grundschuld für die finanzierende Bank
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs (oft über Notaranderkonto)
Notarkosten-Tabelle nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Beurkundung | Grundbuch | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 2.000 € | 1.600 € | 3.600 € |
| 300.000 € | 3.000 € | 2.400 € | 5.400 € |
| 400.000 € | 4.000 € | 3.200 € | 7.200 € |
| 500.000 € | 5.000 € | 4.000 € | 9.000 € |
| 700.000 € | 7.000 € | 5.600 € | 12.600 € |
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Häufige Fragen
Die Notarkosten beim Hauskauf liegen bei ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Bei 350.000 € Kaufpreis sind das ca. 3.500–5.250 €. Hinzu kommen Grundbuchkosten von ca. 0,3–0,5 %. Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch liegen damit bei etwa 1,5–2 % des Kaufpreises.
Nein. Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Der Notar muss nach dieser Gebührentabelle abrechnen — egal welcher Notar. Wähle den Notar also nach Empfehlung und Erreichbarkeit, nicht nach Preis.
In Deutschland zahlt üblicherweise der Käufer die Notarkosten. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Marktstandard. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers (aus vorherigen Krediten) übernimmt der Verkäufer.
Im Notarhonorar enthalten sind: Beurkundung des Kaufvertrags, Auflassungsvormerkung, Eigentumsübertragung (Auflassung), Korrespondenz mit Grundbuchamt und Finanzamt. Separat berechnet: Grundschuldbestellung (wenn Kredit), Löschungsbewilligungen und Beglaubigungen.