Der Notar ist beim Hauskauf unumgänglich — ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtlich nichtig. Was das kostet, wie es berechnet wird und was im Notarhonorar alles steckt.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind damit nicht verhandelbar. Als Richtwert:
| Kaufpreis | Notarkosten ca. | Grundbuchkosten ca. | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 150.000 € | 900 € | 450 € | 1.350 € |
| 250.000 € | 1.400 € | 650 € | 2.050 € |
| 350.000 € | 1.800 € | 850 € | 2.650 € |
| 500.000 € | 2.500 € | 1.100 € | 3.600 € |
Die genaue Berechnung macht unser Notarkosten-Rechner. Alle Nebenkosten zusammen: Nebenkosten-Rechner.
Was ist im Notarhonorar enthalten?
- Beurkundung Kaufvertrag: Der Hauptanteil — Lesung und Beurkundung des Kaufvertrags
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Käufers vor Doppelverkauf
- Auflassung: Die eigentliche Eigentumsübertragung
- Grundschuldbestellung: Wenn du mit Kredit finanzierst (Zusatzhonorar!)
- Vollzug: Korrespondenz mit Grundbuchamt und Finanzamt
Zusatzkosten beim Notar
- Grundschuldbestellung: ca. 0,3 % der Grundschuldsumme (extra, nicht im Standard)
- Löschungsbewilligung alter Grundschulden: ca. 100–300 €
- Beglaubigte Kopien: je ca. 20–50 €
- Notarielle Vollmachten: 50–150 € pro Vollmacht
Wer wählt den Notar?
Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor — und zahlt ihn. Du kannst frei wählen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt weder Käufer noch Verkäufer einseitig. Was beim Notartermin passiert, erklärt unsere Notartermin-Checkliste.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Beim selbstgenutzten Eigenheim: Nein. Bei vermieteten Immobilien: Ja — als Teil der Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abschreibbar. Mehr in Steuern beim Hauskauf.