Mit dem Hauskauf übernimmst du automatisch Risiken: Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch. Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung im rechtlichen Sinne — aber praktisch jede Bank macht sie zur Bedingung für die Finanzierung.

Wichtig beim Kauf: Du übernimmst beim Hauskauf bestehende Versicherungsverträge des Vorbesitzers. Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kannst die Police innerhalb von 30 Tagen kündigen.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung?

LeistungBasisErweitert
Feuer (Brand, Blitz, Explosion)✓✓
Leitungswasser✓✓
Sturm & Hagel✓✓
Elementarschäden (Überschwemmung)✗✓ (Zubuchung)
Glasbruch✗✓ (Zubuchung)

Elementarschadenversicherung — unbedingt prüfen!

Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch sind nicht automatisch mitversichert. Prüfe, ob dein Standort im Überschwemmungsgebiet liegt (ZÜRS-Karte) und versichere entsprechend. Nach den Flutkatastrophen 2021 haben viele Hauseigentümer ohne Elementarschutz alles verloren.

Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf – was du wirklich brauchst
Beim Hauskauf: Frage den Verkäufer nach der bestehenden Wohngebäudeversicherung und ihrer Police-Akte. Damit erkennst du, was versichert ist, ob Schäden gemeldet wurden und ob der Versicherungsschutz ausreichend ist. Nutze unsere Hausbesichtigungs-Checkliste als Leitfaden.

Wohngebäude- vs. Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung = Gebäude selbst (Wände, Dach, fest verbautes Inventar). Hausratversicherung = bewegliches Hab und Gut (Möbel, Elektronik, Kleidung). Beides zusammen sorgt für vollständigen Schutz.

Alle laufenden Kosten als Eigenheimbesitzer findest du in unserem Artikel Betriebskosten Eigenheim.

Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf – was du wirklich brauchst – weiterer Blick
Fazit: Schließe beim Hauskauf eine neue Wohngebäudeversicherung ab — kündige die übernommene Police nach Prüfung. Elementarschutz ist heutzutage fast immer empfehlenswert. Vergleiche mindestens 3 Angebote.

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Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).