Die Grunderwerbsteuer ist die wichtigste Steuer beim Hauskauf. Sie ist einmalig fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wird — und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer 2026

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €Bei 500.000 €
Bayern3,5 %10.500 €17.500 €
Sachsen3,5 %10.500 €17.500 €
Hamburg4,5 %13.500 €22.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €25.000 €
Bremen5,0 %15.000 €25.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €25.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €25.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €25.000 €
Berlin6,0 %18.000 €30.000 €
Hessen6,0 %18.000 €30.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €30.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €32.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €32.500 €
Saarland6,5 %19.500 €32.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €32.500 €
Thüringen6,5 %19.500 €32.500 €

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Nach der notariellen Beurkundung schickt das Finanzamt einen Steuerbescheid — du hast dann einen Monat Zeit zur Zahlung. Erst danach stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornimmt.

Kann man Grunderwerbsteuer sparen?

Ja — mit ein paar legalen Tricks:

  • Inventar herausrechnen: Küche, Einbauschränke oder Gartenhäuser separat im Kaufvertrag ausweisen — bis zu einem angemessenen Anteil (max. 15 %) fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an.
  • Erste Eigennutzung in bestimmten Bundesländern: Einige Länder planen oder haben Freibeträge für Erstkäufer — aktuellen Stand beim Finanzamt prüfen.
  • Bundesland beim Kauf beachten: Wer an der Grenze zweier Bundesländer kauft, kann ggf. durch die Lage des Grundstücks profitieren.

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Häufige Fragen

Die Grunderwerbsteuer variiert je Bundesland: Bayern und Sachsen haben den niedrigsten Satz mit 3,5 %, die meisten anderen Bundesländer 5,0–6,5 %. Den höchsten Satz haben Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen mit jeweils 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Das Finanzamt schickt einen Bescheid, den du innerhalb von 4 Wochen zahlen musst. Erst dann stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung nötig ist.
Du kannst die Steuer reduzieren, indem bewegliches Inventar (Einbauküche, Gartenhaus, Sauna) separat im Kaufvertrag mit einem marktgerechten Wert ausgewiesen wird. Auf Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 20.000 € Inventar und 6,5 % Steuersatz spart das 1.300 €.
Ja: Übertragungen im direkten Familienkreis (Ehepartner, Kinder, Eltern) sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 GrEStG). Auch Schenkungen unter Ehegatten fallen nicht an. Bei Erwerb von Erbengemeinschaften gibt es teilweise Steuerfreiheit.
Ja. Bei einem Grundstückskauf mit gleichzeitigem Hausbau (einheitlicher Erwerbsvorgang) fällt Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis (Grundstück + Haus) an. Wer Grundstück und Bau separat und unabhängig voneinander abschließt, zahlt nur auf den Grundstückspreis.