Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen eigenen Steuersatz fest.

Auf einen Blick
  • Steuersatz: 3,5 % (Bayern/Sachsen) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg u.a.)
  • Berechnungsgrundlage: beurkundeter Kaufpreis
  • Fälligkeit: 1 Monat nach Steuerbescheid
  • Ohne Zahlung: keine Eigentumsumschreibung möglich

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Ganz einfach: Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer. Bei einem Haus für 380.000 € in NRW (6,5 %) wären das 24.700 €. Berechne deine Steuer mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner.

Was löst Grunderwerbsteuer aus?

  • Kauf von Grundstücken und Häusern
  • Kauf von Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechte
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen (bei Immobiliengesellschaften über 90 %)

Was ist befreit?

  • Schenkungen und Erbschaften (hier greift Erbschafts-/Schenkungssteuer)
  • Übertragungen zwischen Ehepartnern
  • Übertragungen in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder)

Inventar herausrechnen — legal Steuern sparen

Bewegliche Gegenstände (Küche, Gartenhäuschen, Carport) unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Wer sie separat im Kaufvertrag ausweist und gesondert bezahlt, reduziert die Bemessungsgrundlage. Wichtig: Muss marktgerecht sein und darf max. 15 % des Gesamtpreises betragen.

Der Ablauf nach dem Notartermin

  1. Notar meldet den Kauf ans Finanzamt
  2. Finanzamt schickt Steuerbescheid (1–4 Wochen)
  3. Du zahlst innerhalb 1 Monat
  4. Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
  5. Grundbuchamt trägt dich als Eigentümer ein

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Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).