Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen eigenen Steuersatz fest.
- Steuersatz: 3,5 % (Bayern/Sachsen) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg u.a.)
- Berechnungsgrundlage: beurkundeter Kaufpreis
- Fälligkeit: 1 Monat nach Steuerbescheid
- Ohne Zahlung: keine Eigentumsumschreibung möglich
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Ganz einfach: Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer. Bei einem Haus für 380.000 € in NRW (6,5 %) wären das 24.700 €. Berechne deine Steuer mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner.
Was löst Grunderwerbsteuer aus?
- Kauf von Grundstücken und Häusern
- Kauf von Eigentumswohnungen
- Erbbaurechte
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen (bei Immobiliengesellschaften über 90 %)
Was ist befreit?
- Schenkungen und Erbschaften (hier greift Erbschafts-/Schenkungssteuer)
- Übertragungen zwischen Ehepartnern
- Übertragungen in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder)
Inventar herausrechnen — legal Steuern sparen
Bewegliche Gegenstände (Küche, Gartenhäuschen, Carport) unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Wer sie separat im Kaufvertrag ausweist und gesondert bezahlt, reduziert die Bemessungsgrundlage. Wichtig: Muss marktgerecht sein und darf max. 15 % des Gesamtpreises betragen.
Der Ablauf nach dem Notartermin
- Notar meldet den Kauf ans Finanzamt
- Finanzamt schickt Steuerbescheid (1–4 Wochen)
- Du zahlst innerhalb 1 Monat
- Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
- Grundbuchamt trägt dich als Eigentümer ein