Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland je nach Bundesland 3,5–6,5% des Kaufpreises — bei einem 350.000-€-Haus bis zu 22.750 €. Das ist viel Geld. Es gibt legale Wege, diese Steuer zu reduzieren — wenn man es richtig macht.

Grunderwerbsteuer — Spartipps im Überblick
  • Inventar separat im Kaufvertrag ausweisen
  • Bundesland mit niedrigerem Steuersatz wählen
  • Familienangehörige als Käufer nutzen
  • Kaufpreis realistisch verhandeln
  • Einheitlichen Erwerbsvorgang vermeiden

Tipp 1: Inventar separat ausweisen

Das effektivste Mittel: Bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, können im Kaufvertrag separat bewertet werden und unterliegen dann nicht der Grunderwerbsteuer.

Dazu zählen: Einbauküche, Gartenhaus, Sauna, freistehende Whirlpools, Geräteschuppen, Heizöl im Tank, Holzvorräte. Voraussetzung: Die Werte müssen marktgerecht sein (kein Missbrauch). Bei 20.000 € separat ausgewiesenem Inventar und 6,5% Steuersatz: 1.300 € Ersparnis.

Tipp 2: Bundesland-Wechsel prüfen

Du planst ohnehin an der Grenze zweier Bundesländer zu kaufen? Dann lohnt ein Blick auf die Steuersätze. Zwischen Bayern (3,5%) und Bayern-Nachbar-Bundesland (5–6,5%) kann der Unterschied bei 400.000 € bis zu 12.000 € betragen.

Tipp 3: Familienübertragungen nutzen

Direktlinie: Ehepartner, Kinder, Eltern (§ 3 GrEStG) sind grunderwerbsteuerfrei. Wenn Eltern ein Haus kaufen und es dem Kind schenken oder umgekehrt, fällt keine Grunderwerbsteuer an — es können aber Schenkungsteuer und andere Steuern greifen. Für Ehepaare: Das Ehepartner-Privileg macht auch Kaufverträge zwischen Eheleuten steuerfrei.

Tipp 4: Kaufpreis hart verhandeln

Klingt banal — ist aber effektiv. Jeder Euro Kaufpreisreduktion spart Grunderwerbsteuer. Wer 10.000 € Rabatt heraushandelt, spart bei 6,5% Steuersatz zusätzlich 650 € Grunderwerbsteuer.

Tipp 5: Grundstück vor Bau kaufen (getrennte Verträge)

Beim Neubau: Wenn du Grundstück und Bauvertrag getrennt und bei verschiedenen Parteien abschließt, fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an — nicht auf das Haus. Bedingung: Es darf kein "einheitlicher Erwerbsvorgang" vorliegen — du musst das Grundstück vor der Entscheidung für einen Bauträger kaufen und unabhängig voneinander handeln.

Wichtig: Alle Spartipps müssen rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. Lass Inventarwerte vom Gutachter bestätigen und lass den Kaufvertrag vom Notar fachgerecht aufsetzen. Missbrauch kann zu Steuernachforderungen führen.

Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).