Beim Hauskauf begegnest du gleich mehreren Steuerarten — die größte ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf, die dauerhafte die Grundsteuer. Was genau anfällt und was du davon absetzen kannst.

Steuer 1: Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einmalig fällig — sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg). Bei 350.000 € Kaufpreis sind das 12.250 – 22.750 €. Die genaue Berechnung macht unser Grunderwerbsteuer-Rechner. Bundeslandspezifische Sätze findest du in unseren Bundesland-Übersichten.

Die Grunderwerbsteuer ist beim selbstgenutzten Eigenheim nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien kann sie als Anschaffungsnebenkosten abgeschrieben werden.

Steuer 2: Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche kommunale Steuer auf den Grundbesitz. Die Höhe variiert nach Gemeinde. Für Eigenheimbesitzer liegt die jährliche Grundsteuer typischerweise bei 300–1.500 €. Mehr dazu in Grundsteuer erklärt.

Was ist steuerlich absetzbar?

KostenSelbstgenutztVermietet
GrunderwerbsteuerNeinJa (AfA)
GrundsteuerNeinJa (Werbungskosten)
NotarkostenNeinJa (AfA-Basis)
Handwerker (Sanierung)20 % Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr)Ja (Werbungskosten)
Zinsen BaufinanzierungNeinJa (Werbungskosten)
Handwerkerbonus selbstgenutzt: Für Renovierungsarbeiten am selbstgenutzten Eigenheim kannst du 20 % der Lohnkosten (max. 6.000 €/Jahr Arbeitsleistung → max. 1.200 € Steuerbonus) direkt von der Steuerschuld abziehen. Mehr zu Renovierungskosten in Renovierungskosten beim Hauskauf.
Fazit: Beim selbstgenutzten Eigenheim sind die wenigsten Kosten steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien ändert sich das Bild fundamental. Lass dich bei größeren Kaufsummen von einem Steuerberater beraten.

Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).