Beim Hauskauf begegnest du gleich mehreren Steuerarten — die größte ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf, die dauerhafte die Grundsteuer. Was genau anfällt und was du davon absetzen kannst.
Steuer 1: Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einmalig fällig — sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg). Bei 350.000 € Kaufpreis sind das 12.250 – 22.750 €. Die genaue Berechnung macht unser Grunderwerbsteuer-Rechner. Bundeslandspezifische Sätze findest du in unseren Bundesland-Übersichten.
Die Grunderwerbsteuer ist beim selbstgenutzten Eigenheim nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien kann sie als Anschaffungsnebenkosten abgeschrieben werden.
Steuer 2: Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche kommunale Steuer auf den Grundbesitz. Die Höhe variiert nach Gemeinde. Für Eigenheimbesitzer liegt die jährliche Grundsteuer typischerweise bei 300–1.500 €. Mehr dazu in Grundsteuer erklärt.
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Was ist steuerlich absetzbar?
| Kosten | Selbstgenutzt | Vermietet |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Nein | Ja (AfA) |
| Grundsteuer | Nein | Ja (Werbungskosten) |
| Notarkosten | Nein | Ja (AfA-Basis) |
| Handwerker (Sanierung) | 20 % Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr) | Ja (Werbungskosten) |
| Zinsen Baufinanzierung | Nein | Ja (Werbungskosten) |
