Steuern beim Hauskauf – was du zahlen musst & was du absetzen kannst
03.12.2026
9 Min. Lesezeit
Beim Hauskauf begegnest du gleich mehreren Steuerarten — die größte ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf, die dauerhafte die Grundsteuer. Was genau anfällt und was du davon absetzen kannst.
Steuer 1: Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einmalig fällig — sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg). Bei 350.000 € Kaufpreis sind das 12.250 – 22.750 €. Die genaue Berechnung macht unser Grunderwerbsteuer-Rechner. Bundeslandspezifische Sätze findest du in unseren Bundesland-Übersichten.
Die Grunderwerbsteuer ist beim selbstgenutzten Eigenheim nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien kann sie als Anschaffungsnebenkosten abgeschrieben werden.
Steuer 2: Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche kommunale Steuer auf den Grundbesitz. Die Höhe variiert nach Gemeinde. Für Eigenheimbesitzer liegt die jährliche Grundsteuer typischerweise bei 300–1.500 €. Mehr dazu in Grundsteuer erklärt.
Was ist steuerlich absetzbar?
Kosten
Selbstgenutzt
Vermietet
Grunderwerbsteuer
Nein
Ja (AfA)
Grundsteuer
Nein
Ja (Werbungskosten)
Notarkosten
Nein
Ja (AfA-Basis)
Handwerker (Sanierung)
20 % Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr)
Ja (Werbungskosten)
Zinsen Baufinanzierung
Nein
Ja (Werbungskosten)
Handwerkerbonus selbstgenutzt: Für Renovierungsarbeiten am selbstgenutzten Eigenheim kannst du 20 % der Lohnkosten (max. 6.000 €/Jahr Arbeitsleistung → max. 1.200 € Steuerbonus) direkt von der Steuerschuld abziehen. Mehr zu Renovierungskosten in Renovierungskosten beim Hauskauf.
Fazit: Beim selbstgenutzten Eigenheim sind die wenigsten Kosten steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien ändert sich das Bild fundamental. Lass dich bei größeren Kaufsummen von einem Steuerberater beraten.
Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).