Die Grundsteuer ist die einzige laufende Steuer, die Eigenheimbesitzer jährlich zahlen. Seit der Reform 2025 werden alle Grundstücke nach neuem Verfahren bewertet — mit erheblichen Änderungen je nach Lage.
Grundsteuer-Reform 2025: Was sich geändert hat
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Einheitswert-Berechnung für verfassungswidrig — Grundstücke wurden noch nach Werten aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) berechnet. Seit 01.01.2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen.
Die neue Formel: Grundsteuer berechnen
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
- Grundsteuerwert: Neubewertung nach Bodenrichtwert + Ertragswert des Gebäudes
- Steuermesszahl: Bundeseinheitlich 0,34 Promille (Wohngebäude)
- Hebesatz: Setzt jede Gemeinde selbst fest (250–600 % + regional sehr unterschiedlich)
Rechenbeispiel Grundsteuer
Einfamilienhaus, Bonn: Grundsteuerwert 250.000 €, Steuermesszahl 0,34 ‰, Hebesatz Bonn 490 %
- 250.000 × 0,00034 = 85 € Messbetrag
- 85 × 4,90 (490 %) = 416,50 €/Jahr
In München (Hebesatz 535 %, höherer Grundsteuerwert wegen Bodenrichtwertn) deutlich höher; in ländlichen Regionen deutlich niedriger.
Bundeslandmodelle: Nicht überall gleich
Einige Bundesländer haben Öffnungsklauseln genutzt und eigene Modelle eingeführt:
- Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen: Eigenes Flächenmodell
- Alle anderen: Bundesmodell
- Die neuen Grundsteuerwertbescheide enthalten manchmal Fehler
- Einspruch innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe möglich
- Typische Fehler: falsche Wohnfläche, falscher Baujahr, falsche Nutzungsart

