Immer mehr Paare kaufen gemeinsam eine Immobilie ohne verheiratet zu sein. Das ist problemlos möglich — aber rechtlich und finanziell gibt es wichtige Unterschiede zur Ehe, die du kennen solltest.
Wer steht im Grundbuch?
Beim unverheirateten Paar stehen in der Regel beide Partner im Grundbuch — als Bruchteilseigentümer. Das bedeutet: Jeder besitzt einen definierten Anteil, z.B. 50/50 oder 60/40.
Wer zahlt was? Die Bruchteils-Regelung
Wenn Partner A 60.000 € Eigenkapital einbringt und Partner B 40.000 €, ist eine 60/40-Aufteilung im Grundbuch fair. Wird das Eigenkapital nicht gleich eingebracht, kann ein Partnerschaftsvertrag die Ausgleichszahlungen regeln.
Der Partnerschaftsvertrag: Unverzichtbar
Ohne Vertrag gilt Bruchteilsgemeinschaft — mit allen Konsequenzen:
- Jeder kann seinen Anteil theoretisch an Dritte verkaufen
- Bei Trennung: Klage auf Teilungsversteigerung möglich (vernichtet Wert!)
- Tod: Anteil geht an Erben, nicht automatisch an den Partner
Ein notarieller Partnerschaftsvertrag regelt:
- Eigentumsanteile (Bruchteil oder ideeller Anteil)
- Wer welche Kosten trägt (Kredit, Instandhaltung, Nebenkosten)
- Was passiert bei Trennung: Vorkaufsrecht, Bewertung, Auszahlung
- Was passiert bei Tod: Erbregelung oder gegenseitiges Vorkaufsrecht
- Was passiert, wenn einer arbeitslos wird
Grunderwerbsteuer bei gemeinsamen Kauf
Beim gemeinsamen Kauf als Bruchteilseigentümer zahlt jeder Partner Grunderwerbsteuer auf seinen Anteil. Bei einer 50/50-Teilung zahlen beide je auf 50 % des Kaufpreises.
Was passiert bei Trennung?
Ohne Vertrag: Jeder kann die Teilungsversteigerung beantragen — das führt meist zu einem weit unter Marktwert liegenden Erlös. Mit Vertrag kann eines der Szenarien vereinbart werden:
- Ein Partner kauft den anderen aus (zum Gutachterwert)
- Gemeinsamer Verkauf mit vorher vereinbarter Aufteilung
- Einer bleibt Mieter für Übergangszeit
