Immer mehr Paare kaufen gemeinsam eine Immobilie ohne verheiratet zu sein. Das ist problemlos möglich — aber rechtlich und finanziell gibt es wichtige Unterschiede zur Ehe, die du kennen solltest.

Wer steht im Grundbuch?

Beim unverheirateten Paar stehen in der Regel beide Partner im Grundbuch — als Bruchteilseigentümer. Das bedeutet: Jeder besitzt einen definierten Anteil, z.B. 50/50 oder 60/40.

Immobilienkauf als unverheiratetes Paar: Was ihr wissen müsst
Wichtig: Ist nur einer im Grundbuch eingetragen, ist der andere rechtlich kein Eigentümer — unabhängig davon, wer wie viel bezahlt hat. Das wird bei Trennung oder Tod zum Problem.

Wer zahlt was? Die Bruchteils-Regelung

Wenn Partner A 60.000 € Eigenkapital einbringt und Partner B 40.000 €, ist eine 60/40-Aufteilung im Grundbuch fair. Wird das Eigenkapital nicht gleich eingebracht, kann ein Partnerschaftsvertrag die Ausgleichszahlungen regeln.

Immobilienkauf als unverheiratetes Paar: Was ihr wissen müsst – weiterer Blick

Der Partnerschaftsvertrag: Unverzichtbar

Ohne Vertrag gilt Bruchteilsgemeinschaft — mit allen Konsequenzen:

  • Jeder kann seinen Anteil theoretisch an Dritte verkaufen
  • Bei Trennung: Klage auf Teilungsversteigerung möglich (vernichtet Wert!)
  • Tod: Anteil geht an Erben, nicht automatisch an den Partner

Ein notarieller Partnerschaftsvertrag regelt:

  • Eigentumsanteile (Bruchteil oder ideeller Anteil)
  • Wer welche Kosten trägt (Kredit, Instandhaltung, Nebenkosten)
  • Was passiert bei Trennung: Vorkaufsrecht, Bewertung, Auszahlung
  • Was passiert bei Tod: Erbregelung oder gegenseitiges Vorkaufsrecht
  • Was passiert, wenn einer arbeitslos wird

Grunderwerbsteuer bei gemeinsamen Kauf

Beim gemeinsamen Kauf als Bruchteilseigentümer zahlt jeder Partner Grunderwerbsteuer auf seinen Anteil. Bei einer 50/50-Teilung zahlen beide je auf 50 % des Kaufpreises.

Was passiert bei Trennung?

Ohne Vertrag: Jeder kann die Teilungsversteigerung beantragen — das führt meist zu einem weit unter Marktwert liegenden Erlös. Mit Vertrag kann eines der Szenarien vereinbart werden:

  1. Ein Partner kauft den anderen aus (zum Gutachterwert)
  2. Gemeinsamer Verkauf mit vorher vereinbarter Aufteilung
  3. Einer bleibt Mieter für Übergangszeit
Empfehlung: 500–1.000 € für einen notariellen Partnerschaftsvertrag ist gut angelegtes Geld — verglichen mit einem teuren Trennungsstreit um eine 400.000-€-Immobilie.

Risikolebensversicherung vergleichen

Schütze deine Familie beim Hauskauf. Günstige Risikolebensversicherungen im Vergleich:

Häufige Fragen

Ja, problemlos. Als Bruchteilseigentümer stehen beide im Grundbuch und tragen ihren Anteil. Ein notarieller Partnerschaftsvertrag regelt alle Details (Trennung, Tod, Zahlungsausfall).
Zwei oder mehr Personen besitzen eine Immobilie zu definierten Anteilen (z.B. 50/50). Jeder ist Eigentümer seines Anteils und kann diesen grundsätzlich veräußern oder belasten — außer ein Partnerschaftsvertrag schränkt das ein.
Ohne Vertrag kann jeder Partner die Teilungsversteigerung beantragen — oft zu Preisen weit unter Marktwert. Mit einem Partnerschaftsvertrag sind Regelungen wie Vorkaufsrecht oder Auskauf zu Gutachterwert möglich.
Für rein finanzielle Regelungen nicht zwingend. Sobald aber Grundbuchanteile oder Immobilienrechte betroffen sind, ist notarielle Beurkundung empfehlenswert — und in manchen Fällen gesetzlich erforderlich.