Du hast alles verhandelt, der Notartermin steht — und dann macht die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend. Dein Kaufvertrag wird hinfällig. Das ist selten, aber es passiert. Wer vorbereitet ist, kann das Risiko kennen und einpreisen.
- Gesetzlich (Gemeinde): nicht im Grundbuch, trotzdem wirksam
- Mietervorkaufsrecht: bei Wohnungsumwandlung
- Vertraglich / dinglich: im Grundbuch (Abteilung II) eingetragen
Das gemeindliche Vorkaufsrecht
Gemeinden haben nach §§ 24–28 BauGB in bestimmten Gebieten ein Vorkaufsrecht — in Sanierungsgebieten, Umlegungsgebieten und ökologischen Vorrangflächen. Es ist nicht im Grundbuch eingetragen, aber trotzdem wirksam. Wer in einem dieser Gebiete kauft, muss prüfen.
Das Mietervorkaufsrecht
Mieter einer Wohnung, die in Wohnungseigentum umgewandelt wird, haben nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses, das umgewandelt werden soll, ist das ein wichtiger Faktor — Mieter können den Kauf übernehmen.
Wie prüfe ich ein Vorkaufsrecht?
- Grundbuchauszug Abteilung II: Zeigt dinglich eingetragene Vorkaufsrechte
- Bauordnungsamt anfragen: Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit gemeindlichem Vorkaufsrecht?
- Notar beauftragen: Gute Notare holen automatisch eine Negativauskunft bei der Gemeinde ein
Was passiert wenn das Recht ausgeübt wird?
Der Vorkaufsberechtigte tritt exakt zu deinen Vertragskonditionen in den Kauf ein. Dein Kaufvertrag wird hinfällig. Die Notarkosten für die Beurkundung trägst du selbst — das lässt sich nicht vermeiden.

