Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0% des Kaufpreises. Das gilt für alle Immobilienkäufe — Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Bei einem Haus für 400.000 Euro fallen damit 24.000 Euro Grunderwerbsteuer an.

Das Wichtigste in Kürze
  • Steuersatz Hessen: 6,0%
  • Bei 200.000 € Kaufpreis: 12.000 €
  • Bei 300.000 € Kaufpreis: 18.000 €
  • Bei 400.000 € Kaufpreis: 24.000 €
  • Bei 500.000 € Kaufpreis: 30.000 €

Grunderwerbsteuer Hessen berechnen

Die Formel ist einfach: Kaufpreis × 6,0% = Grunderwerbsteuer. Der Steuerbescheid kommt nach dem Notartermin vom Finanzamt — du hast dann einen Monat Zeit zur Zahlung. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Grundbucheintragung braucht.

Grunderwerbsteuer Hessen 2026: Aktueller Steuersatz 6,0%

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Gesamte Nebenkosten in Hessen

KaufpreisGrunderwerbsteuer (6,0%)Notar + Grundbuch (ca. 2%)Makler (3,57%)Nebenkosten gesamt
200.000 €12.000 €4.000 €7.140 €23.140 €
300.000 €18.000 €6.000 €10.710 €34.710 €
400.000 €24.000 €8.000 €14.280 €46.280 €
500.000 €30.000 €10.000 €17.850 €57.850 €

Grunderwerbsteuer sparen in Hessen

Es gibt legale Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren. Bewegliches Inventar (Einbauküche, Gartenhäuschen, Carport) kann separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden — darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wichtig: Der Betrag muss marktgerecht sein und sollte 15% des Kaufpreises nicht übersteigen.

Grunderwerbsteuer Hessen 2026: Aktueller Steuersatz 6,0% – weiterer Blick

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Häufige Fragen

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0%. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Grunderwerbsteuer-Bescheid an das Finanzamt gezahlt werden.
Das Finanzamt schickt den Bescheid ca. 2–4 Wochen nach dem Notartermin. Du hast dann 4 Wochen Zeit zur Zahlung. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung nötig ist.
Formel: Kaufpreis × Steuersatz in Hessen. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das 350.000 € × 6,0% = Ihre persönliche Steuerlast. Unser Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet das automatisch.
Ja: Käufe innerhalb der geraden Linie (Eltern, Kinder, Ehepartner) sind steuerfrei. Auch Schenkungen unter Ehegatten fallen nicht an. Bei Erbengemeinschaften gibt es teilweise Steuerfreiheit. Grunderwerbsteuer lässt sich durch separaten Inventarausweis im Kaufvertrag reduzieren.