Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke in Deutschland. Wer ein Haus kauft, wird erst mit dem Grundbucheintrag rechtlich zum Eigentümer — nicht schon beim Notartermin. Was drin steht, wie lange es dauert und was es kostet, erklären wir hier.
Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch ist in drei Abteilungen gegliedert:
- Bestandsverzeichnis: Größe, Lage und Flurstücknummer des Grundstücks
- Abteilung I: Eigentümer — hier wirst du nach dem Kauf eingetragen
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte)
- Abteilung III: Grundpfandrechte — Hypotheken und Grundschulden der Bank
Mehr zum Grundbuch und wie du es vor dem Kauf prüfst, haben wir im Ratgeber Grundbuch erklärt ausführlich beschrieben. Die passende Checkliste findest du in der Grundbuch-Prüfungs-Checkliste.
Ablauf: Von Notartermin bis Eintragung
- Notar reicht Auflassungsvormerkung ein (Schutz vor Doppelverkauf)
- Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer)
- Notar beantragt den eigentlichen Grundbucheintrag
- Grundbuchamt trägt dich als neuen Eigentümer ein
Schritt 2 ist der zeitkritische: Wenn du die Grunderwerbsteuer schnell zahlst, beschleunigt das den Gesamtprozess erheblich.
Was kostet der Grundbucheintrag?
Die Grundbuchkosten liegen bei ca. 0,4–0,6 % des Kaufpreises. Dazu kommen Notarkosten für die Auflassungserklärung. Alle Kosten berechnet unser Grundbuchkosten-Rechner automatisch.
| Kaufpreis | Grundbuchkosten ca. | Notarkosten ca. | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 800 € | 1.800 € | 2.600 € |
| 350.000 € | 1.400 € | 3.000 € | 4.400 € |
| 500.000 € | 2.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
Auflassungsvormerkung — dein Schutz in der Wartezeit
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumseintragung vergeht Zeit. Die Auflassungsvormerkung wird sofort nach dem Notartermin im Grundbuch eingetragen und blockiert jede weitere Verfügung über das Grundstück. Du bist damit abgesichert, auch wenn du noch nicht Eigentümer bist.
Grundschuld der Bank im Grundbuch
Wenn du ein Darlehen aufnimmst, lässt die Bank eine Grundschuld in Abteilung III eintragen. Diese sichert das Darlehen ab. Nach vollständiger Rückzahlung kannst du eine Löschungsbewilligung beantragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Hypothek vs. Grundschuld.

