Wer nach dem Hauskauf saniert oder ein Bestandsgebäude kauft, sollte die staatliche Sanierungsförderung kennen. KfW und BAFA bieten 2026 erhebliche Zuschüsse und günstige Darlehen — aber nur wer die Regeln kennt, bekommt das Geld.
- BEG WG (Wohngebäude): Zuschuss 15–35% auf Komplettsanierung
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Zuschuss auf Heizung, Dämmung, Fenster
- KfW 261: Kredit für Effizienzhaus-Sanierung
- Heizungsförderung (BEW): Bis 70% bei Wärmepumpe + 20% Einkommensbonus
BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das BEG ist das Hauptförderprogramm für Sanierungen. Es gibt zwei Wege:
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Das gesamte Haus wird auf ein definiertes Energieniveau saniert (z.B. EH 55, EH 40). Förderung: 15–35% der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 € Kreditsumme.
Einzelmaßnahmen (BEG EM): Nur bestimmte Maßnahmen werden gefördert — z.B. Dämmung (15%), neue Heizung (Wärmepumpe bis 70%), Fenster (15%). Kein Nachweis einer Gesamtsanierung nötig.
Heizungsförderung — die größten Zuschüsse
Die neue Heizungsförderung (BEW) 2026 bietet bei Wärmepumpe-Einbau:
- Grundförderung: 30%
- Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch Öl-/Gasheizung vor 2028): +20%
- Einkommensbonus (unter 40.000 € zvE Haushalt): +30%
- Maximum: 70% bei Kombination aller Boni
Wie beantrage ich KfW-/BAFA-Förderung?
- Energieberater (iSFP-zertifiziert) beauftragen — Pflicht für BEG WG
- Antrag über KfW.de oder BAFA.de stellen (vor Auftragserteilung!)
- Förderzusage abwarten
- Handwerker beauftragen und Arbeiten durchführen
- Abschlussnachweis einreichen
- Auszahlung
Kombinierbarkeit der Förderungen
KfW und BAFA können grundsätzlich kombiniert werden — aber nicht für dieselbe Maßnahme. Wer eine Wärmepumpe einbaut und die Außenwand dämmt, kann für beide Maßnahmen separate Förderungen beantragen. Lokale Förderprogramme der Länder und Kommunen können zusätzlich kombiniert werden.

