Ein geerbtes Haus ist oft mit Freude und Trauer verbunden — und manchmal auch mit einer Erbschaftsteuerrechnung. Mit den richtigen Freibeträgen und Regelungen lässt sich die Steuerlast aber erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € pro Kind
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €
- Alle anderen: 20.000 €
Wie bewertet das Finanzamt Immobilien?
Das Finanzamt nutzt für die Bewertung das Ertragswertverfahren (bei Mietimmobilien) oder das Vergleichswertverfahren / Sachwertverfahren (bei Eigenheimen). Seit 2023 sollen die Bewertungen näher am Marktwert liegen — was die Steuerlast für viele erhöht hat.
Problem: Der Steuerwert liegt heute oft nur noch 10–20% unter dem Marktwert. In früheren Jahren war der Abstand größer — das war der "stille" Steuervorteil für Immobilienerben.
Wann fällt keine Erbschaftsteuer an?
Drei wichtige Befreiungen:
- Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erben das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei — ohne Wertgrenze, wenn sie 10 Jahre selbst darin wohnen
- Kinder-Erbe von Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG): Kinder erben bis 200 m² Wohnfläche des Familienheims steuerfrei — wenn sie 10 Jahre selbst einziehen
- Freibetrag reicht aus: Bei Kind erbt Elternhaus mit Wert unter 400.000 € → keine Steuer
Beispielrechnung Erbschaftsteuer
Wie Erbschaftsteuer legal minimieren?
- Rechtzeitig schenken: Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu — wer früh schenkt, spart Steuer
- Nießbrauch vorbehalten: Bei Schenkung den Nießbrauch behalten — reduziert den steuerlichen Schenkungswert
- Familienheim selbst nutzen: Einzug nach Erbschaft sichert Steuerfreiheit (10-Jahres-Regel beachten)
