Ein geerbtes Haus ist oft mit Freude und Trauer verbunden — und manchmal auch mit einer Erbschaftsteuerrechnung. Mit den richtigen Freibeträgen und Regelungen lässt sich die Steuerlast aber erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Erbschaftsteuer-Freibeträge
  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €
  • Alle anderen: 20.000 €

Wie bewertet das Finanzamt Immobilien?

Das Finanzamt nutzt für die Bewertung das Ertragswertverfahren (bei Mietimmobilien) oder das Vergleichswertverfahren / Sachwertverfahren (bei Eigenheimen). Seit 2023 sollen die Bewertungen näher am Marktwert liegen — was die Steuerlast für viele erhöht hat.

Erbschaftssteuer bei Immobilien — Freibeträge, Bewertung und Spartipps

Problem: Der Steuerwert liegt heute oft nur noch 10–20% unter dem Marktwert. In früheren Jahren war der Abstand größer — das war der "stille" Steuervorteil für Immobilienerben.

Wann fällt keine Erbschaftsteuer an?

Drei wichtige Befreiungen:

  • Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erben das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei — ohne Wertgrenze, wenn sie 10 Jahre selbst darin wohnen
  • Kinder-Erbe von Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG): Kinder erben bis 200 m² Wohnfläche des Familienheims steuerfrei — wenn sie 10 Jahre selbst einziehen
  • Freibetrag reicht aus: Bei Kind erbt Elternhaus mit Wert unter 400.000 € → keine Steuer

Beispielrechnung Erbschaftsteuer

KonstellationImmobilienwertSteuer
Kind erbt von Elternteil350.000 €0 € (unter Freibetrag 400k)
Kind erbt von Elternteil600.000 €4.500 € (11% auf 200k Überhang)
Geschwister erbt300.000 €67.000 € (25% auf 280k Überhang)

Wie Erbschaftsteuer legal minimieren?

  • Rechtzeitig schenken: Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu — wer früh schenkt, spart Steuer
  • Nießbrauch vorbehalten: Bei Schenkung den Nießbrauch behalten — reduziert den steuerlichen Schenkungswert
  • Familienheim selbst nutzen: Einzug nach Erbschaft sichert Steuerfreiheit (10-Jahres-Regel beachten)

Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).