Gemeinsam ein Haus kaufen ist romantisch — aber auch rechtlich komplex. Wer steht im Grundbuch? Was passiert bei Trennung? Wie finanziert ihr gemeinsam? Diese Fragen sollte jedes Paar vor dem Kauf klären.

Statistik: Etwa 30 % aller Hauskäufe werden von Paaren getätigt, die nicht verheiratet sind. Für sie gelten keine automatischen gegenseitigen Rechte wie in der Ehe — alles muss vertraglich geregelt werden.

Wer kommt ins Grundbuch?

Ihr habt drei Möglichkeiten:

Hauskauf als Paar – was ihr gemeinsam beachten müsst
  • Beide zu gleichen Teilen (50/50): Einfach, aber möglicherweise nicht gerecht wenn Beiträge ungleich sind
  • Anteilig nach Eigenkapital-Beitrag (z.B. 60/40): Spiegelt tatsächliche Beiträge wider
  • Nur eine Person: Rechtlich möglich, aber für den anderen ohne Schutz — nur mit zusätzlichem Vertrag akzeptabel

Der Grundbucheintrag ist dauerhaft — Änderungen kosten Notargebühren und ggf. Grunderwerbsteuer. Mehr dazu: Grundbucheintrag beim Hauskauf.

Verheiratet oder unverheiratet — der große Unterschied

AspektEheUnverheiratet
Automatisches ErbrechtJa (gesetzliches Erbrecht)Nein — Testament/Erbvertrag nötig
Zugewinnausgleich bei TrennungJa (Zugewinngemeinschaft)Nein — nur Grundbuchanteil
Steuerlicher Freibetrag Erbschaft500.000 €20.000 € (Steuerklasse III!)
Wohnrecht bei Tod des PartnersGesetzlich gesichertNur durch Testament/Nießbrauch
Dringend empfohlen für unverheiratete Paare:
  • Partnerschaftsvertrag mit Regelung für Trennung (wer kauft aus, Bewertungsverfahren)
  • Gegenseitige Testamente oder Erbverträge
  • Nießbrauch oder Wohnrecht eintragen lassen für den Fall des Todes eines Partners
Notar und Rechtsanwalt kosten hier 500–2.000 € — vermeiden viel größere Kosten im Streitfall.

Finanzierung als Paar

Wenn beide ins Darlehen eingetragen werden, haften beide gesamtschuldnerisch — jeder schuldet den vollen Betrag. Das verbessert die Bonität gegenüber der Bank (zwei Einkommen), hat aber Konsequenzen bei Trennung.

Hauskauf als Paar – was ihr gemeinsam beachten müsst – weiterer Blick
  • Bei Trennung: wer geht, haftet weiterhin für das Darlehen bis Lösung gefunden
  • Möglichkeit: einer übernimmt Haus und Darlehen (Bank muss zustimmen)
  • Alternative: Haus verkaufen und Erlös aufteilen

Eigenkapital und Beiträge dokumentieren

Wenn ein Partner mehr Eigenkapital einbringt, sollte das dokumentiert werden — im Kaufvertrag oder in einem separaten Schuldanerkenntnis. Das ist relevant wenn sich Anteile nicht gleich aufteilen sollen. Eigenkapital-Berechnung: Eigenkapital-Rechner.

Mit Kind ändert sich einiges

Mit Kindern entstehen weitere Aspekte — Wohnrecht für die Kinder, Sorgerecht-Implikationen, KfW-Förderung für Familien. Das behandeln wir separat in Hauskauf mit Kind.

Fazit: Als Paar ein Haus zu kaufen funktioniert gut — wenn ihr die rechtlichen Hausaufgaben macht. Grundbuchanteil, Darlehens-Haftung, Testament und ggf. Partnerschaftsvertrag sind keine Romantik-Killer, sondern Schutz füreinander.

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte: Lage und Infrastruktur, Gebäudezustand (Feuchtigkeit, Heizung, Dach), Grundbuch auf Lasten prüfen, Grunderwerbsteuer je Bundesland einplanen, realistische Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital und Puffer für Unvorhergesehenes.
Mindestens die Nebenkosten (ca. 10–13 % des Kaufpreises) sollten aus Eigenkapital kommen. Besser sind 20 % des Kaufpreises plus Nebenkosten. Bei 350.000 € Kaufpreis also ca. 105.000–150.000 €. Wer mehr Eigenkapital mitbringt, bekommt günstigere Zinsen.
Kaufpreis + Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) + Notar (1,0–1,5 %) + Grundbuch (0,3–0,5 %) + ggf. Makler (bis 3,57 %) + Gutachter (500–1.500 €) + Renovierung (0–30 % je Zustand) + Umzug (1.500–5.000 €). Plane realistisch 15–25 % auf den Kaufpreis oben drauf.
Ja. Viele Häuser werden direkt vom Eigentümer angeboten (ImmoScout, Immowelt, eBay Kleinanzeigen, lokale Portale). Das spart die Maklerprovision (bis 3,57 % des Kaufpreises). Du übernimmst dann aber alle Koordination selbst: Besichtigung, Prüfung, Notartermin.