Ein Sachverständiger kostet Geld — aber er kann dir deutlich mehr sparen. Wer ein Haus kauft, ohne einen Fachmann die Substanz prüfen zu lassen, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
Kosten für einen Gutachter
| Art | Kosten | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Besichtigungsbegleitung | 150–400 € | Mängel direkt vor Ort besprochen, keine schriftliche Ausfertigung |
| Kurzgutachten | 400–800 € | Schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Mängel + Kostenschätzung |
| Vollgutachten (Verkehrswert) | 1.500–3.500 € | Offiziell bewerteter Marktwert, rechtlich verwertbar |
Was prüft ein Gutachter?
- Feuchtigkeit in Keller, Außenwänden, Bad
- Dachzustand: Dachstuhl, Eindeckung, Dämmung
- Heizung: Alter, Typ, Wartungszustand
- Elektrische Leitungen: Alter, FI-Schalter, Absicherung
- Risse in Wänden, Fundamenten
- Schimmelspuren (auch hinter Möbeln)
- Fenster und Türen: Dichtigkeit, Alter
- Abwasser- und Wasserleitungen
Wann sich ein Gutachter lohnt
Fast immer — insbesondere bei:
- Altbauten (vor 1990)
- Kellern oder Erdgeschossen (Feuchtigkeitsrisiko)
- Dachgeschossausbau ohne Baugenehmigung
- Länger leer stehenden Objekten
- Objekten unter Marktwert (Warum ist es günstig?)
Gutachter als Verhandlungshebel
Ein Gutachter, der 15.000 € Sanierungsbedarf identifiziert, liefert dir ein starkes Verhandlungsargument. Oft lässt sich der Kaufpreis um 5.000–20.000 € drücken — weit mehr als der Gutachter kostet.
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Häufige Fragen
Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).

