Beim Hauskauf kommen zum Kaufpreis immer Nebenkosten hinzu. Je nach Bundesland und ob ein Makler beteiligt ist, liegen sie zwischen 7 % und 15 % des Kaufpreises. Diese Kosten finanzieren Banken in der Regel nicht — sie müssen aus Eigenkapital kommen.

Die vier Kostenblöcke

1. Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %)

Der größte Posten. Je nach Bundesland zahlt ihr zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, Thüringen u.a.). Bei 400.000 € macht das 14.000–26.000 € Unterschied.

Alle Nebenkosten beim Hauskauf 2026 im Überblick

2. Notarkosten (ca. 1–1,5 %)

Für Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrags. Gesetzlich geregelt, nicht verhandelbar. Details zu Notarkosten.

3. Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %)

Für die Eigentumsumschreibung und ggf. die Grundschuldeintragung. Ebenfalls gesetzlich geregelt.

Alle Nebenkosten beim Hauskauf 2026 im Überblick – weiterer Blick

4. Maklerprovision (0–7,14 %)

Nur wenn ein Makler involviert ist. Der Käuferanteil beträgt typisch 3,57 % inkl. MwSt. Ohne Makler entfällt dieser Posten. Details zur Provision.

Nebenkosten-Tabelle nach Kaufpreis und Bundesland

KaufpreisBayern (3,5 %)BW (5,0 %)NRW (6,5 %)
200.000 €ca. 19.000 €ca. 22.000 €ca. 25.000 €
300.000 €ca. 28.000 €ca. 33.000 €ca. 38.000 €
400.000 €ca. 37.000 €ca. 44.000 €ca. 50.000 €
500.000 €ca. 46.000 €ca. 55.000 €ca. 62.000 €

Angaben inkl. 3,57 % Maklerprovision. Berechne exakt: Nebenkosten-Rechner.

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Häufige Fragen

Die laufenden Kosten umfassen: Grundsteuer (300–1.500 €/Jahr), Wohngebäudeversicherung (400–1.000 €/Jahr), Heizkosten, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Wartungsverträge und Rücklagen für Reparaturen. Plan insgesamt 3–8 % des Kaufpreises als jährliche Unterhaltskosten.
Einmalige Kosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (1,0–1,5 %), Grundbuchkosten (0,3–0,5 %), ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %) und Gutachterkosten (500–1.500 €). Dazu kommen Renovierung, Umzug und erste Einrichtung.
Beim selbstgenutzten Eigenheim nein. Bei vermieteten Immobilien ja: Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).